Das Landgericht hat den Täter wegen zweifach versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu 13-einhalb Jahren Haft verurteilt. Dem jüngeren Opfer sprach die Strafkammer außerdem 40.000 Euro Schmerzensgeld zu.
Richter von heimtückischer Attacke überzeugt
Nach Überzeugung der Richter hatte der 40-jährige Düsseldorfer am Vormittag des 17. Juni die beiden "völlig arg- und wehrlosen Frauen" in der Einrichtung "unvermittelt heimtückisch mit einem Messer angegriffen" und schwer verletzt. "Wir haben am Tötungsvorsatz keine Zweifel", sagte der vorsitzende Richter.
Opfer leiden bis heute unter den Folgen der Attacke
Die 63-jährige Leiterin der Tagesstätte schwebte zwischenzeitlich in Lebensgefahr. Die 61-jährige Küchenhilfe konnte damals nur durch eine Not-OP gerettet werden.
Beide Frauen seien traumatisiert und litten bis heute unter den Folgen der Attacke, hatte ihre Anwältin im Prozess betont.
Zuletzt Tat gestanden, aber Mordversuch bestritten
Der Angeklagte hatte im Prozess nur seine persönlichen Daten bestätigt, aber sonst nichts gesagt. Auch den Plädoyers von Anklage und Verteidigung folgte er mit gesenktem Blick. Der 40-Jährige hatte auch jeden Augenkontakt mit den Opfern vermieden. Erst, als ihn der Richter heute zu seinem letzten Wort aufforderte, blickte er auf und erklärte, "Ja, ich bin das gewesen. Nur umbringen wollte ich niemanden." Es sei eine Spontantat gewesen.
Motiv weiter unklar
Das Motiv für die Attacke ist weiter ungeklärt. Der Staatsanwalt vermutet, dass der 40-Jährige zugestochen hat, weil er mit seiner Beschwerde nicht habe warten wollen.
Es sei auch nicht das erste Mal, dass der Angeklagte zugestochen hat, erklärt der Staatsanwalt. Wegen einer vergleichbaren Tat habe der Mann schon vier Jahre und sieben Monate in Haft gesessen. Das Amtsgericht Lübeck habe dem Düsseldorfer in einem ähnlichem Fall ein "massives Aggressionsproblem attestiert."
Der Staatsanwalt hatte elf-einhalb Jahre Haft gefordert. Der Verteidiger nannte die Beweisslage erdrückend und hatte kein konkretes Strafmaß gefordert. Er ließ offen, ob er das heutige Urteil in der Revision anfechten wird.
Unsere Quellen:
- Landgericht Düsseldorf